Der Bürgerentscheid findet zeitgleich mit den baden-württembergischen Landtagswahlen am 8. März 2026 statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr in der Stadt Rheinau bzw. in deren Ortschaften Freistett, Diersheim, Hausgereut, Helmlingen, Holzhausen, Honau, Linx, Memprechtshofen und Rheinbischofsheim.
Wenn Sie bzw. die Mehrheit die Frage: „Sind sie dagegen, dass die Stadt Rheinau in Diersheim Flächen des Rheinwaldes verpachtet, die zum Zwecke des Abbaus von Kies und Sand gerodet werden?“ mit NEIN beantworten, dann darf der Antrag für die Erweiterung der Abbaufläche des Kieswerks um 4,96 Hektar (bzw. 4,6 ha als Kompromiss mit der Gemeinde) beim Landratsamt weiter laufen. Damit wäre ein Abbau von Sand und Kies für weitere 15 Jahre möglich.
Wenn Sie bzw. die Mehrheit die Frage: „Sind sie dagegen, dass die Stadt Rheinau in Diersheim Flächen des Rheinwaldes verpachtet, die zum Zwecke des Abbaus von Kies und Sand gerodet werden?“ mit JA beantworten, dann würde bei einem mehrheitlichen „Ja“ die Stadt Rheinau verbindlich festlegen, die genannten Rheinwald-Flächen in Diersheim nicht für einen Kies- und Sandabbau zu verpachten – und zwar wie ein Gemeinderatsbeschluss, mit einer Gültigkeit von mindestens drei Jahren.
Das Unternehmen bezahlt eine erhebliche Kies-Pacht für das abgebaute Material.
Im Verlauf der letzten Jahre wurden immer mehrere Hunderttausend Euro allein durch die Kiespacht an die Gemeinde gezahlt. Auch in 2025 wird trotz stark reduzierten Abbaus ein Betrag von ca. 500.000€ an die Gemeinde überwiesen.
Zudem bietet KWD die Möglichkeit für Anwohner direkt Material für ihre privaten Projekte zu erwerben. Auch lokale Baufirmen nutzen die kurzen Transportwege und reduzieren hierdurch hohe Transportkosten. Die Gemeinde erhält zudem jedes Jahr für kommunale Bauprojekte eine Tonnage von XXX Tonnen kostenlos für Kommunale Bauprojekte.
Würde das Kieswerk im Jahr 2029 geschlossen, würden rund ein Dutzend Menschen direkt ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Gemeinde selbst würde auf eine zu erwartende Kies-Pacht von über 9 Millionen € verzichten müssen. Außerdem könnten die Bürger ihren eigenen Bedarf an Kies, Sand und Splitt nicht mehr vor Ort decken.
Wenn der Kies direkt auf dem Schiff landet und der Transport über Wasser erfolgt, kann dieser im Vergleich zu anderen Transportarten wie Lkw oder Bahn durchaus als umweltfreundlicher und effizienter betrachtet werden, vor allem in Bezug auf CO2-Emissionen und den Verkehrsstress auf Straßen. Besonders relevant, wenn der Transport direkt von einem naheliegenden Wasserweg zu einem Zielort erfolgt und alternative, umweltschädlichere Transportmethoden vermieden werden. Natürlich ist der Grad der Nachhaltigkeit auch von den eingesetzten Technologien und Brennstoffen abhängig.
Im Vergleich zum Lkw-Verkehr oder der Bahn ist der Schiffsverkehr auf Binnengewässern oft eine wesentlich energieeffizientere Transportmethode. Schiffe können größere Mengen Material (wie Kies) auf einmal transportieren und dabei weniger Energie pro Tonne und Kilometer verbrauchen. Der CO2-Ausstoß pro transportierter Tonne ist daher in vielen Fällen geringer als bei anderen Transportmethoden.
Wenn Kies über das Wasser transportiert wird, wird der Straßenverkehr entlastet, was zu einer Reduktion der Verkehrsdichte, des Lärm und der Abgasemissionen führt. Kies ist ein schweres, voluminöses Material, das oft in großen Mengen transportiert werden muss. Der Einsatz von Schiffen statt Lkw könnte daher auch zur Verringerung der Umweltbelastungen auf Straßen und durch den Schwerlastverkehr beitragen.
Schiffe auf Binnengewässern und in Küstengebieten haben im Allgemeinen eine geringere Luftverschmutzung als der Lkw-Verkehr. Wenn der Kiestransport per Schiff effizient organisiert ist, könnte er dazu beitragen, den Schwellenwert der Emissionen im Vergleich zu anderen Transportarten zu senken. Zudem gibt es Möglichkeiten, umweltfreundlichere Schiffe mit saubereren Brennstoffen oder alternativen Antrieben einzusetzen.
Wenn der Kies direkt vom Abbaugebiet auf das Schiff geladen wird (zum Beispiel an einem Hafen oder einer nahegelegenen Lagerstätte), entfällt der Umweg über Zwischenlagerung oder mehrfache Umverladungen. Dies spart Ressourcen und senkt den Transportaufwand.
Im Vergleich zum Lkw-Transport gibt es beim Schiffsverkehr weniger Probleme mit Verkehrsstau oder überlasteten Straßen. Dies kann nicht nur zu einer höheren Effizienz, sondern auch zu weniger Schäden an Infrastruktur führen.
Für den Kiestransport per Schiff sind keine weitläufigen Lagerflächen oder neue Straßen erforderlich. Dadurch wird weniger natürliche Fläche beansprucht, was vor allem in stark besiedelten oder infrastrukturell belasteten Gebieten von Vorteil ist.
Ein Natura-2000-Gebiet ist ein Teil eines europaweiten Netzwerks von besonders schützenswerten Naturflächen.
Dort werden seltene oder gefährdete Arten und Lebensräume erhalten, die für die biologische Vielfalt in Europa wichtig sind – zum Beispiel bestimmte Wälder, Flussauen, Moore oder Brutgebiete von Vögeln.
In Natura-2000-Gebieten ist Nutzung weiterhin möglich (z. B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Freizeit), sie muss aber so gestaltet werden, dass die geschützten Arten und Lebensräume langfristig erhalten bleiben.
Das Gebiet wird nicht “nach Gefühl” oder nach Gemeindegrenzen festgelegt, sondern nach klaren, fachlichen Kriterien aus EU-Recht.
Kurz gesagt:
Rechtsgrundlage
EU-Vogelschutzrichtlinie (Birds Directive)
EU-FFH-Richtlinie (Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG)
Was wird geschützt?
Die EU hat in Anhängen zu den Richtlinien genau aufgelistet:
bestimmte Lebensraumtypen (z. B. Auwälder, Trockenrasen, Moore …)
bestimmte Tier- und Pflanzenarten, die selten, bedroht oder typisch für Europa sind
Wie läuft die Gebietsabgrenzung ab?
Das Bundesland (in Deutschland die Länder) macht eine fachliche Bestandsaufnahme: Wo kommen diese Lebensräume und Arten vor?
Auf Basis dieser Daten werden Gebiete ausgewählt, die nach Kriterien der Richtlinie besonders wichtig sind (z. B. Größe, Qualität, Vorkommen bestimmter Arten). Diese Kriterien stehen in Anhang III der FFH-Richtlinie
Diese Vorschläge gehen an die EU-Kommission und werden dort geprüft.
Nach Zustimmung werden sie als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI) und anschließend als Besondere Schutzgebiete / Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (SAC/ZSC, SPA bei Vögeln) festgesetzt.
Wichtiger Punkt für die Praxis
Die Grenzen orientieren sich an den Vorkommen der Schutzgüter (Habitate/Arten), also z. B. an Flussauen, Feuchtwiesen, Waldkomplexen – nicht an Gemeinde- oder Grundstücksgrenzen.
In Deutschland werden diese Flächen dann in der Regel zusätzlich als vorhandene Schutzgebietskategorien nach Bundesnaturschutzgesetz (z. B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) “unterlegt” bzw. durch Verordnung gesichert.
Veränderung des Vorhabens:
Bei Veränderungen und Vorhaben in Natura 2000 Gebieten erfolgt eine intensive Prüfung durch die zuständigen Behörden. Um dem besonderen Wert der Flächen Rechnung zu tragen gelten hohe Anforderungen und Kriterien an die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Durch eine intensive Abstimmung sind auch in Natura 2000 Gebieten Projekte wie Straßen- und Wegebau, Freizeitnutzung oder Rohstoffabbau möglich.
Die Fachkonvention von Lambrecht & Trautner (2007) ist ein fachlicher Leitfaden, kein Gesetz.
Sie hilft Behörden und Planern dabei zu beurteilen, ob ein Vorhaben (z. B. Bau, Rohstoffabbau, Straßenbau) ein Natura-2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt.
Dazu stellt sie Orientierungswerte und Kriterien bereit – etwa dazu, wie viel Lebensraum verloren gehen darf, wie Funktionsverluste zu bewerten sind und ab wann eine Beeinträchtigung als „erheblich“ gilt.
Auf dieser Grundlage kann entschieden, ob für ein Projekt eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nötig ist.
Bei der Bewertung nach Lambrecht Trautner muss unterschieden werden, ob Lebensräume oder Arten betrachtet werden. Hierzu existiert auch aktuelle Rechtsprechung.
Für Genehmigungsverfahren muss die Bewertung nach Lambrecht & Trautner nicht angewendet werden.
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